Es gilt ein ewiges Widerspruchsrecht für in den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt wurde. Die von 1994 bis 2007 geltende Vorschrift des § 5 a Abs. 2 Satz 4 des Vertragsversicherungsgesetzes (VVG) ist europarechtswidrig und findet daher keine Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.Durch einen Widerruf der Versicherungsnehmer wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, so erhält der Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge zurück. 
Verwaltungs-und Abschlusskosten werden vom Versicherungsunternehmen nicht abgezogen. Jedeglich einen bestimmten Betrag für den genossenen Versicherungsschutz  darf einbehalten werden.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden, dass die Versicherungsgesellschaft bei einem Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung keine Abschluss- oder Verwaltungskosten von der Rückerstattung abziehen darf.

Der große Vorteil: Sie können Bereicherungsansprüche geltend machen!

Der Versicherungsnehmer hat einen Bereicherungsanspruch,da die Versicherungsgesellschaft  mit dem Geld der eingezahlten Beiträge "arbeiten" und daraus einen Nutzen ziehen konnte. Das  bedeutet, dass sein Geld  mit einer angemessener Verzinsung ausbezahlt wird. Der Versicherungsnehmer muss seiner Versicherungsgesellschaft den Gewinn, den diese aus den Beiträgen gezogen hat, nachweisen. Der Gewinn hängt dabei sehr stark vom jeweiligen Jahr und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.

Trägt meine Rechtschutzversicherung die Kosten für den Widerruf meiner Lebensversicherung?

Grundsätzlich ja, da der Rechtschutzfall nach Rechtsprechung des BGH in einer unberechtigten Zurückweisung eines berechtigten Widerspruchs liegt. Sie sollten  vor dem Widerspruch jedoch,bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und auf die möglichen Wartezeiten achten. Wir beraten Sie gerne, sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben.

Das Gute daran:
Das BGH-Urteil hat vielen Versicherungsnehmern die Möglichkeit erteilt, sich mit Gewinn von alten Lebensversicherungen zu trennen. Jedoch ist es sehr schwer Ihren Anspruch ohne professionelle Hilfe durchzuführen.

Wir begleiten Sie, wenn Sie sich für einen Widerruf entscheiden und helfen Ihnen in allen Rechts- und Versicherungstechnischen Fragen und werden für Ihr Recht und Ihr Geld kämpfen.