
Bei unrentablen Lebensversicherungen hilft nur eins: der Widerrufsjoker.
Im Prinzip ist der Widerruf ihrer Lebensversicherung ganz einfach:
Wenn Sie im Zeitraum von 1994 bis 2007 eine Lebensversicherung nach Policenmodell abgeschlossen haben, und die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und/oder unvollständig war, können Sie diesen Vertrag auch jetzt noch schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft widerrufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil den Weg dafür bereitet.
Allerdings tritt hier schon das Problem auf, dass die Versicherungsgesellschaft Ihnen, im Falle eines Widerrufs, nicht genau das auszahlt, was Ihnen zusteht. Diesen Betrag müssen Sie nämlich selbst berechnen und einfordern.
Mit welcher Art von Rückzahlung können Sie bei dem Widerruf Ihrer Lebensversicherung rechnen?
Wenn Ihr Versicherer den Widerruf akzeptiert, wird Ihnen erfahrungsgemäß zunächst angeboten, den Rückkaufswert Ihrer Police zurückzuerhalten. Diesen Wert finden Sie in der Regel auf einer der letzten Seiten ihrer Vertragsunterlagen. Wegen der Verwaltungs-, Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren kann dieser Wert stark variieren und sogar geringer sein, als die Summe Ihrer eingezahlten Beträge, was dazu führen würde, dass der Widerruf ein direkter finanzieller Verlust wäre.
Fazit:
Der BGH entschied, dass bei einem Widerruf einer fehlerhaften Lebensversicherungspolice nicht nur die gezahlten Beiträge zurückerstattet werden müssen, sondern zusätzlich auch Zinsen auf das gezahlte Kapital. Weiterhin wurde entschieden, dass jegliche Form von Abschluss-, Bearbeitungs-, oder Verwaltungsgebühren nicht rechtens sind, und daher nicht von der Summe Ihrer Lebensversicherung abgezogen werden dürfen.
Der Anspruch im Falle eines Widerrufs und der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung kann einen Unterschied von weit über 10.000€ ausmachen. Der einzige Flaschenhals: Sie müssen die Zinsen zu 100% richtig berechnen, ansonsten wird der Anspruch nicht akzeptiert. Wer einen Widerruf ohne die Unterstützung von Experten durchführt, verschenkt in den meisten Fällen eine Menge Geld, weil er die Rückzahlungssumme nicht kennt bzw. diese falsch berechnet.
Mit der Hilfe von Experten erfolgreich Widerrufen
Die Verzinsung Ihres Kapitals hängt direkt mit dem Gewinn zusammen, den der Versicherer mit den Beiträgen erwirtschaftet hat, jedoch müssen Sie selbst feststellen wie hoch dieser Gewinn ist. Das liegt daran, dass Sie es ja sind, der das Geld haben möchte. Genau so wurde es vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 29.Juli 2015 festgelegt. Das einzige Geld, dass der Versichere einbehalten darf, ist ein Nutzungs-/Risikoanteil.
Das heißt, dass Sie entweder selbst die jährliche Bilanzen des Versicherers studieren und die erforderlichen Informationen selbst berechnen – oder auf die Hilfe von Experten setzen, welche sich die versichungsmathematischen Formeln bereits verinnerlicht und angewendet haben.
Wir sind da – für Sie.
Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner im Bereich des Widerrufs, denn unser Team besteht aus Versichungsprofis und Anwälten, welche Ihre Interessen mit Erfahrung erfolgreich vertreten können. Wir prüfen, individuell für jeden Kunden, die Erfolgschancen bei einem Widerruf der Lebensversicherung – und wie viel Geld Ihnen dieser vermutlich einbringen würde.
Das Gute daran: Sie bezahlen uns nur dann, wenn wir Erfolg haben – und der zurückerstattete Betrag höher ist, als der Rückkaufswert ihrer Police.
