
Sie haben bei der Rückabwicklung einen Anspruch auf alle einbezahlten Beiträgen ohne Abzug von Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Abschlussgebühren, sowie eine angemessene Verzinsung. Für den Versicherungsschutz darf nur eine geringe Summe von Ihrer Versicherungsgesellschaft einbehalten werden.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahre 2015 hinsichtlich fondsgebundener Lebensversicherungen entschieden, dass Fondsverluste ebenfalls in Abzug gebracht werden dürfen. Hingegen dürfen Abschluss- und Verwaltungskosten oder ein eventuell erfolgter Ratenzahlungszuschlag nicht abgezogen werden.
Sie erhalten durch den Widerruf bis zu 7% Verzinsung
Neben der Rückzahlung Ihren Beiträgen, haben Sie Anrecht auf eine angemessene Verzinsung Ihrer gezahlten Beiträge.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes betragen die Zinsen bis zu 7%!
Besonders daran-es handelt sich dabei um wirtschaftliche Zinsen. Wirtschaftliche Zinsen unterliegen nicht dem Zinseszinsverbot. Das bedeutet, dass die Zinsen eines Jahres in den folgenden Jahren ebenfalls verzinst werden.
Der Nachteil daran:
Die genaue Höhe der jährlichen Zinsen sind bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Es gilt keine pauschale Verzinsungsregelung, sondern die Zinsen sind individuell zu berechnen. Deswegen empfehlen wir, einen erfolgreichen Widerruf mit unserer professionelle Unterstützung durchzuführen.